Teilhabe und Gemeinschaft

Inklusion - kein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit

Der Aspekt der Teilhabe an möglichst vielen Bereichen der Gesellschaft spielt für uns in jeder Hinsicht eine wichtige Rolle. Dabei ist uns die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, die 2009 in Deutschland ratifiziert worden ist, Grundlage und Ansporn zugleich. Für Menschen mit oder ohne Behinderung gibt es hier ein Miteinander, sowohl in der Arbeit wie auch im Zusammenleben in Schloss Hamborn. Teilhabe ist jedoch auch für andere Personengruppen wichtig, z. B. für ältere Menschen. Auch hier setzen wir Akzente und ermöglichen älteren Menschen möglichst viele Lebensbereiche bis ins hohe Alter wahrnehmen zu können. So ist Schloss Hamborn ein Ort gemeinsamen Arbeitens und gemeinsamen Lebens mit einer offenen Gemeinschaft, in der jede/r nach seinen/ihren Möglichkeiten sich einbringen kann.

Inklusionsunternehmen
Das gemeinsame Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung wird in dem Inklusionsunternehmen Hofgut seit 2013 realisiert. Ungefähr 40 % der Mitarbeiter:innen sind Menschen mit Schwerbehinderung, die hier ihren Platz auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt gefunden haben. Und alle arbeiten Hand in Hand mit den Kolleg:innen ohne Schwerbehinderung.

Von Behinderung bedrohte Menschen
In der Kinder- und Jugendhilfe sind auch von Behinderung bedrohte Menschen gemäß § 35a SGB IX untergebracht, so dass diesen Kindern und Jugendlichen eine gute Betreuung und, mittels vieler Fördermöglichkeiten, eine gute Ausbildung gegeben werden. Daraus können Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben als erwachsener Mensch entstehen.

Teilhabe am Arbeitsleben
Die KompetenzFörderung ist seit dem 1.1.2019 nach § 57 SGB IX von der Agentur für Arbeit anerkannt als anderer Leistungsanbieter für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. Im Rahmen dieser beruflichen Qualifizierung haben Menschen mit Behinderung im Einzelfall die Möglichkeit, zum Beispiel in das Inklusionsunternehmen Hofgut oder auch in einen außerhalb Schloss Hamborns liegenden Betrieb zu wechseln.

Soziale Teilhabe
Der Bereich „Selbstständig Leben mit Assistenz“ wiederum übernimmt die ambulante Betreuung von Menschen mit Behinderung. Assistenzleistungen und Leistungen zur sozialen Teilhabe ermöglichen Menschen mit Behinderung ein weitgehend selbstständiges Leben in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft. Und das unabhängig davon, ob die Wohnung in Schloss Hamborn oder außerhalb liegt. Das Team des Selbstständig Leben mit Assistenz bildet so die Brücke zwischen privatem und beruflichem Leben von Menschen mit Behinderung und ermöglicht diesen ein selbstbestimmtes Leben. 

Teilhabe im Alter
Das Altenwerk bietet Perspektiven für ein sinnerfülltes Leben im Alter. Jüngere Alte können noch vollkommen selbstständig im Wohnbereich in einem eigenen Appartement Leben, und am sozialen wie kulturellen Leben im Hause und in Schloss Hamborn vollumfänglich teilnehmen. Bei beginnender Pflegebedürftigkeit kann durch den hauseigenen ambulanten Pflegedienst die Selbstständigkeit noch lange erhalten werden. Aber auch bei einer Pflegebedürftigkeit, die eines stationären Settings bedarf, ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch möglich. Alleine der Kindergarten als Nachbar ermöglicht viele Kontakte, die für Jung wie Alt bereichernd sind. Aber auch im Bereich der stationären Pflege wird durch die Pfleger:innen, den sozialen Dienst und die Alltagsbegleiter:innen eine möglichst umfängliche soziale Teilhabe ermöglicht.